Im März habe ich hier im Blog verkündet, dass ich mich selbstständig machen will. Das Seltsame daran war und ist, dass ich mich nie selbständig machen wollte. Nie. Niemals. Unter keinen Umständen. Das ist einfach nicht mein Ding, dachte ich. Die Unsicherheit mit den Aufträgen und Kunden! Die Unsicherheit mit der Sozialversicherung! Das kann ich einfach nicht, dachte ich.
Aber im Januar bin ich buchstäblich eines Morgens aufgewacht und dachte mir: “Ich mache mich selbständig”. Vielleicht lag es daran, dass ich jetzt einfach nichts mehr zu verlieren hatte, vielleicht hatte ich einfach die Nase voll von der Drangsaliererei durch Arbeitsagentur und Jobcenter. Ich versuch das jetzt einfach mal, dachte ich.
Die lustigen Geschichten von Jobcenterterminen und -formularen habe ich in meinem privaten Blog verarbeitet, sogar mit einem eigenen Tag: Selbstständigkeit.
Hier und jetzt soll es jedoch um die Formulare und Unterlagen gehen, die nötig waren. Weil ich im ALG-II-Bezug stand, wie es so schön heißt, habe ich den Zuschuss beim Jobcenter beantragt, andere Existenzgründer können das natürlich anders handhaben. In meinem Fall hätten wir also:
- Die Antragsformulare für einen Zuschuss
- Antragsformular für das Einstiegsgeld mit Anlage EKS
- Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen (zweimal, für jeden Antragsvorgang eine Ausgabe)
- Formular Tragfähigkeitsbescheinigung (zu bescheinigen durch eine „fachkundige Stelle“)
- Schriftliche Begründung des Existenzgründungsvorhabens
- Businessplan
- Finanzplan: Lebenshaltungskosten, Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- evtl. Referenzen
- Bescheinigung der Hausbank/en, dass man bei Ihnen kein Darlehen für das Vorhaben bekommt bzw. keines bekommen kann
- Bescheinigung der Hausbank/en, dass man auch für andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht in Frage kommt
- Gewerbeanmeldung ODER Bescheinigung des Finanzamtes, dass man als Freiberufler angemeldet ist
- Versicherungsnachweise: Sozialversicherungen
- Versicherungsnachweise: gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen für das jeweilige Gewerbe/den freien Beruf
- Kostenvoranschläge (sehr gründlich zusammenstellen und damit die Höhe des beantragten Zuschusses begründen – falls der gewährte Zuschuss nicht ausreicht, kann man nicht noch mehr Geld beantragen)
- Tragfähigkeitsbescheinigung in Textform (ausgestellt von der „fachkundigen Stelle“)
Was wird in den Antragsformularen abgefragt?
Antrag “Zuschuss”, offiziell: Antrag auf Gewährung “Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen” – Darlehen und Zuschüsse laut § 16 c Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buchc (SGBII) : Damit kann man einen Zuschuss bzw. ein Darlehen beantragen. Meine zuständige Jobcenterdame hat mir erklärt, dass Darlehen aber eigentlich gar nicht vergeben werden, damit Existenzgründer nicht gleich von Anfang an in die “Schuldenfalle” tappen. Das erscheint mir sinnvoll.
Auszufüllen ist das Formular mit den persönlichen Daten, mit Angaben dazu, was genau man zu tun plant – ich habe beispielsweise reingeschrieben “freie Texterin für redaktionelle Dienstleistungen und Social-Media-Betreuung” -, wofür genau man den Zuschuss will – in meinem Fall waren das die Computerausstattung, der Arbeitsplatz selbst und die Geschäftsausstattung, also Logoentwurf, Visitenkarten, Vorlagen Briefpapier, Design für Website etc. Ein bisschen was davon ist übrigens im Header schon zu sehen.
Antrag Einstiegsgeld: Ist ganz ähnlich wie der erste Antrag: persönliche Daten, kurze Beschreibung des Vorhabens.
Bei beiden Formularen kommt auf eine Seite Formular noch jeweils eine Seite Rechtsbelehrung mit Hinweisen auf das SGB II (Angaben von Tatsachen, Folgen fehlender Mitwirkung.)
Anlage EKS: Zum Antrag für das Einstiegsgeld gehört auch noch die Anlage zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft im Bewilligungszeitraum. Das EKS-Formular gibt es bei arbeitsagentur.de als pdf zum Ansehen und Herunterladen. Ich rate übrigens dazu, das Formular erst dann auszufüllen, wenn der Finanzplan komplett steht, dann kann man die Angaben einfach übernehmen.
De-minimis-Eklärung: Beide Formulare haben als Anlage noch die Erklärung zur Gewährung einer De-minimis-Beihilfe. Wie der Name schon vermuten lässt, muss man hier erklären, ob man schon einmal eine Beihilfe erhalten hat, in welchem Sektor man tätig ist (Straßentransportsektor oder anderer Sektor). Falls man Beihilfen erhalten hat, sind diese aufzuführen (Datum, Höhe, Beihilfegeber, und Art der Aufwendungen. Dann muss man noch das Folgende bestätigen:
“Mir ist bekannt, dass die vorstehende gemachten Angaben subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches (StGB) sind. Nach dieser Vorschrift wird u.a. bestraft, wer einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind. (Subventionsbetrug).”
Hintergrund: Innerhalb der Europäischen Union dürfen die Staaten Unternehmen keine finanziellen Hilfen gewähren, die so groß sind, dass sie den Wettbewerb verfälschen können. De-minimis-Beihilfen sind so gering, dass sie sozusagen noch unterhalb der europäischen Schmerzgrenze liegen.
Mein gewährter Zuschuss beispielsweise ist eine De-minimis-Beihilfe, ich habe sogar einen eigen en Bescheid dazu erhalten, den ich 10 Jahre lang aufbewahren muss.
Das war die vereinfachte Version, ausführlicher kann man das beim Wikipedia-Eintrag zu De-minimis-Beihilfen nachlesen.
Am Mittwoch geht es weiter mit der Tragfähigkeitsbescheinigung und der “fachkundigen Stelle”.
Ein Gedanke zu „Existenzgründung – Teil 1: Formulare“